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Reiserücktrittsversicherung für jedes Verkehrsmittel

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Unabhängig von Reiseziel und Reiseart muss beim Reiserücktritt bei jeder bereits gebuchten Reise mit Stornokosten und Umbuchungsgebühren gerechnet werden. Ohne den Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittsversicherung kann dies teuer werden.

Reiserücktrittsversicherung wichtig für

  • Flugreisen
  • Reisen mit dem PKW, Bus oder Wohnmobil
  • Bahn- und Schiffsreisen
  • Kreuzfahrten

Reiserücktrittsversicherung für jede Art der Unterkunft

  • Hotel
  • Ferienhaus- oder Ferienwohnung
  • Campingplatz
  • auf dem Schiff oder einer Yacht

Reiserücktrittsversicherung für jedes Reiseziel

  • Urlaub im Inland
  • Reisen innerhalb Europas
  • weltweite Reisen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte bei keiner Reise fehlen. Doch die Auswahl an Angeboten ist groß. Daher lohnt sich vor der Entscheidung für eine Versicherung ein Versicherungsvergleich. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf unseren Tarifrechner zu gelangen. Im Anschluss an die Berechnung der besten Reiserücktrittsversicherungsangebote kann eine Versicherung online abgeschlossen werden.

 

 


 

Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich für alle Reisen, die im Vorfeld gebucht und zumindest anteilig auch schon bezahlt werden müssen. Denn es kann jederzeit vorkommen, dass man die gebuchte Reise aus unvorhersehbaren Gründen gar nicht erst antreten kann. Ohne Versicherung bleibt man auf den Kosten sitzen, während mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vor Beginn der Reise in solchen Fällen Anzahlungen und Stornogebühren erstattet werden. Die meisten Urlauber buchen ihre Reise schon Monate bevor es dann endlich losgeht, da die Reiseveranstalter mit zahlreichen Frühbucherrabatten locken. Doch je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Abreise ist, desto eher können noch Situationen entstehen, die den Antritt der Reise verhindern. Damit ist das Geld dann ärgerlicherweise weg, es sei denn der Betroffene hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eine Flugreise mit Hotel, ein Ferienhaus, ein Wohnmobil oder eine Kreuzfahrt mit dem Schiff gebucht hat. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte in jedem Fall abgeschlossen werden, um bei Nichtantritt einer Reise vor allzu hohen finanziellen Verlusten geschützt zu sein. Versicherer, die eine spezielle Rücktrittsversicherung für Kreuzfahrt Reisen im Programm haben, bieten in der Regel auch eine Reiserücktrittsversicherung für Yachtcharter an. Da gerade die Reiserücktrittsversicherung für Yacht Charter und Kreuzfahrten teurer ist, als beispielsweise die herkömmliche Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen mit Hotel oder Ferienwohnung, lohnt sich ein Kostenvergleich der verschiedenen Anbieter solcher speziellen Versicherungen ganz besonders. Man sollte jedoch generell die Tarife und Leistungen der Versicherer miteinander vergleichen, um die günstigste Reiserücktrittsversicherung zu finden. Um den Verbrauchern einen solchen Versicherungsvergleich zu erleichtern, haben die Betreiber der Webseite einen Tarifrechner entwickelt, den sie dort online zur Verfügung stellen. Dieser Tarifrechner ist immer auf dem neuesten Stand, da er auf eine umfangreiche Datenbank zurückgreift, die stets die aktuellsten Daten enthält. Klicken Sie hier, wenn Sie einen Versicherungsvergleich durchführen möchten.

Welche Gründe rechtfertigen einen Reiserücktritt?

Gründe, die von den Reiseversicherern als Rechtfertigung für den Rücktritt von einer gebuchten Reise anerkannt werden, sind in der Regel schwere Erkrankungen des Versicherungsnehmers oder von Familienangehörigen sowie auch Todesfälle in der Familie. Ebenso werden Schwangerschaft oder Aufnahme einer neuen Arbeitstätigkeit nach vorhergehender Arbeitslosigkeit als Gründe anerkannt. Jedoch sollte man sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung beim jeweiligen Anbieter genau über die geltenden Regeln hinsichtlich der Rücktrittsgründe informieren, da diese je nach Versicherer manchmal erheblich variieren. 

Welche Kosten ersetzt eine Reiserücktrittsversicherung?

In der Regel übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Kosten für Anzahlungen auf den Reisepreis oder erstattet den kompletten Reisepreis, sofern er schon bezahlt wurde. Ebenso werden im Zusammenhang mit dem Reiserücktritt anfallende Stornogebühren übernommen. Sind darüber hinaus auch schon Kosten für die in Verbindung mit der Reise notwendigen Buchungen von Tickets für die Bahn oder für Fähren angefallen, werden diese in der Regel auch erstattet. 

Verschiedene Arten einer Reiserücktrittsversicherung

Es gibt verschiedene Reiserücktrittsversicherungen, die unterschiedliche Arten von Reisen versichern. So kann beispielsweise eine einzelne Reiserücktrittsversicherung für Flüge, eine Reiserücktrittsversicherung für Ferienwohnung oder Wohnmobil Anmietungen sowie eine Reiserücktrittsversicherung für Hotel Buchungen abgeschlossen werden. Die Reiserücktrittsversicherung bei Flügen macht nur dann Sinn, wenn die Reiserücktrittsversicherung nur für den Flug gedacht ist wie etwa bei kurzfristigen Geschäftsterminen, die An- und Rückreise an einem Tag erforderlich machen, da kein längerer Aufenthalt geplant ist. In diesen Fällen reicht der Abschluss einer einzelnen Reiserücktrittsversicherung für Linienflug Buchungen. Muss der Urlauber nur den Flug bezahlen und kommt am Ferienort kostenlos bei Freunden oder Verwandten unter, reicht ebenfalls die separate Reiserücktrittsversicherung für Flug Anreisen. Jedoch bieten fast alle Versicherer auch rundum-Versicherungspakete für den Reiserücktritt an, die nicht nur den gebuchten Flug versichern, sondern auch eine Reiserücktrittsversicherung für Mietobjekt Buchungen wie beispielsweise bei der Anmietung von Ferienhäusern oder eine Reiserücktrittsversicherung für Jugendherberge oder Hotelunterkünfte beinhalten. Möchte man ein Wohnmobil für die Urlaubsreise mieten, hat man neben dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Wohnmobil Buchungen über eine Versicherungsgesellschaft oftmals auch die Möglichkeit, direkt über den Vermieter der Wohnmobile eine entsprechende Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche Wohnmobil- und Ferienhausvermieter haben Partnerverträge mit Versicherern abgeschlossen, an die sie ihre Kunden zwecks Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung verweisen. Auch die Angebote der verschiedenen Versicherer über eine Reiserücktrittsversicherung für Wohnmobil Buchungen oder eine Reiserücktrittsversicherung für Ferienhaus Buchungen sollte man genau vergleichen und dabei nicht nur auf die billigsten Tarife, sondern vor allem auf das Leistungsspektrum und die mitversicherten Reiserücktrittsgründe achten. 

Was man bei Kreuzfahrt Reisen beachten muss

Einige Versicherer bieten Reiserücktrittsversicherungen für Kreuzfahrten mit dem Schiff oder für Yachtcharter zu besondere Konditionen an. Man kann also nicht generell davon ausgehen, dass diese Reisearten in den herkömmlichen rundum-Versicherungspaketen für den Reiserücktritt enthalten sind. Die Kreuzfahrt ist keine Reise wie jede andere, so dass bei der Wahl der Reiserücktrittsversicherung besondere Aspekte zu berücksichtigen sind. So kann man hierbei nicht mit extrem niedrigen Tarifen rechnen, da sich die Tarife üblicherweise am Reisepreis orientieren, der bei Kreuzfahrten von vorne herein schon wesentlich höher ausfällt als bei herkömmlichen Urlaubsvarianten. Doch gerade weil die Kreuzfahrt eine sehr teure Art zu reisen darstellt, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Kreuzfahrt Reisen unerlässlich und lohnt sich trotz höherer Tarifbeiträge. 

Reiserücktrittsversicherung für Yachtcharter

Eine Reise mit einer gecharterten Yacht ist ebenfalls ein besonderer Versicherungsfall hinsichtlich eines Reiserücktrittes. Im Normalfall betrifft die Segelreise mehrere Personen, denn eine Segelyacht wird meistens nicht nur für eine Person gechartert. Hier kann es natürlich vorkommen, dass eine oder mehrere Personen ausfallen oder im schlimmsten Fall sogar der Skipper. Kann der Segelurlaub also nicht stattfinden, bleiben die Betroffenen schon allein wegen der vielen Extras, die mit einem Segelurlaub verbunden sind oder auch wegen hoher Transferkosten zum Anlegeplatz der Yacht schnell mal auf mehreren tausend Euro sitzen. Daher bieten einige Versicherer eine Reiserücktrittsversicherung für Yacht Reisende zu besonderen Konditionen an. So werden für den Fall, dass der Skipper ausfällt und damit die ganze Gruppe die Reise nicht antreten kann, die im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages anfallenden Kosten für alle übernommen. Das heißt, es ist nicht nur der Versicherungsnehmer durch die abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung geschützt, sondern auch alle weiteren Teilnehmer sind bei Ausfall des Skippers mitversichert. Kann ein einzelnes Crewmitglied nicht mitreisen, wird in der Regel der anteilige Charterpreis für die betroffene Person erstattet.

Reiserücktrittsversicherungen für Individualurlauber

Reisende, die keinen Pauschalurlaub, sondern Flug und Unterkunft separat buchen möchten, können dennoch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Oftmals kooperieren Hotels auch mit Versicherungsgesellschaften, um ihren Gästen selbst ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können. Ansonsten kann man auch online nach einem geeigneten Versicherer suchen. Ob man nun eine Pauschalreise oder eine individuell zusammengestellte Urlaubsreise gegen Reiserücktritt versichern möchte, es kommt letztlich auf den Gesamtpreis und die drin enthaltenen Leistungen an.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich