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Reiserücktrittsversicherung Buchungsfristen

Zahlreiche unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass eine geplante und schon gebuchte Reise storniert werden muss. Daher ist eine Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Absicherung bei jeder geplanten Reise. Beim Abschluss gilt es jedoch, die Abschlussfristen für die Versicherung zu beachten.

Abschluss- oder Buchungsfrist – unterschiedlich

  • bei Einmalversicherung
  • bei Jahresversicherung
  • je nach Anbieter

Einmalversicherung – mögliche Fristen

  • 30 Tage vor Reiseantritt (Last Minute)
  • 14 bis 21 Tage nach Reisebuchung
  • bei Reisebuchung

Jahresversicherung – mögliche Fristen

  • für Reisebuchungen mit Versicherungsabschluss
  • für Reisebuchungen nach Versicherungsabschluss

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Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden sich nicht nur in den Leistungen und Preisen. Auch die Buchungsfristen können variieren. Ein rechtzeitiger Versicherungsvergleich ist daher sinnvoll. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf unseren Vergleichsrechner, zur Berechnung der besten Reiserücktrittsversicherungen. Nach dem Versicherungsvergleich ist ein Onlineabschluss möglich.

 

 


 

Die Mehrzahl der Reiseveranstalter und der ausführenden Fluggesellschaften bietet im Rahmen der Reise- und Flugbuchung den zusätzlichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung an. Unabhängig von den Angeboten des Veranstalters ist es aber stets ratsam, im Vorfeld die Tarife der Reiserücktrittsversicherung zu vergleichen. Generell ist es möglich, die Reiserücktrittsversicherung nach Buchung der Reise bei jeder Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die diese Art der Reiseversicherung anbietet. Anbieterabhängig werden Fristen zum Abschluss der Reiserücktrittsversicherung in den Versicherungsbedingungen hinterlegt. Die Versicherungsgesellschaften ermöglichen es Reisenden, die Reiseversicherung nach der Buchung der Reise abzuschließen. Ausschlaggebend beim Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung ist stets das bestätigte Buchungsdatum des Fluges oder der Reise. 

Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen und Flugbuchung

Bei Flugreisen wird nicht von allen Fluggesellschaften eine entsprechende Police angeboten, so dass hier die Option besteht, die Stornokostenversicherung nach der Flugbuchung nachträglich abschließen zu können. Wer seinen Flug bereits länger im Voraus gebucht hat, kann die Reiserücktrittskostenversicherung für die Flugreise auch noch bis zu 2 Wochen vor dem Abflug abschließen. Die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften empfiehlt, die passende Reiseversicherung spätestens 14 Tage vor der geplanten Abreise abzuschließen. Je näher der geplante Abflugtermin rückt, desto höher sind entstehende Stornierungskosten oder Umbuchungskosten. Für Reisende ist es sogar empfehlenswert, die Reiserücktrittskostenversicherung 4 Wochen vorher abzuschließen. Ein Abschluss der Reiseversicherung ist auch 4 Wochen nach der Buchung möglich, wenn dieser Termin noch innerhalb von 14 Tagen vor dem Flug liegt. Wird eine Flugreise oder ein einzelner Flug sehr kurzfristig gebucht, kann die Frist von zwei Wochen bis zum Abflugtermin unter Umständen nicht eingehalten werden. Dann ist der Abschluss der Versicherung nachträglich möglich, wenn dieser noch am Tag der Buchung durchgeführt wird. Die versichernde Gesellschaft zieht beim Abschluss der Versicherung das auf der Buchungsbestätigung aufgeführte Datum zur Berechnung der Frist heran. 

Reiserücktrittsversicherung für Lastminutereisen 

Insbesondere im Bereich der Lastminutereisen ist eine kurzfristige Reiserücktrittsversicherung häufig gefragt. Reisende sollten daher beachten, dass sie den Antrag auf die Reisekostenrücktrittsversicherung innerhalb von 24 Stunden nach der bestätigten Flug- und Reisebuchung stellen. Bei Buchung einer Last Minute Reise bieten die Versicherungsgesellschaften an, dass man die zusätzliche Reisekostenrücktrittsversicherung 7 tage vor reiseantritt 7 tage vor reisebeginn im nachhinein buchen kann. Diese Option können Reisende bei einem Last Minute Urlaub aber nur wahrnehmen, wenn sie direkt nach der bestätigten Reisebuchung den Antrag auf die Reiserücktrittskostenversicherung stellen. Erfolgt die Antragsstellung für die Police einen Tag nach der Buchung, wird dies aber von den meisten Versicherern akzeptiert und es erfolgt die umgehende Bestätigung über den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung. Spätestens 1 Woche vor der geplanten Abreise sollte die Versicherung beantragt sein und bereits eine Bestätigung des Versicherers vorliegen. Hier sollte der Antrag auf die Versicherungspolice umgehend online gestellt werden oder die telefonische Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft erfolgen. Erfolgt der schnellstmögliche Abschluss der Versicherung bei einer kurzfristig gebuchten Reise, kann der Reisende den Zeitraum ausreichend abdecken, indem die höchsten Stornierungskosten anfallen. Erfolgt der Reiserücktritt innerhalb von 7 Tagen vor dem geplanten Termin, fordern Reiseveranstalter unter Umständen bis zu 100 % des Reisepreises ein. Wer über eine Jahrespolice der Reiserücktrittsversicherung verfügt, muss sich bei einer spontanen Reise- oder Flugbuchung keine Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Dies Ganzjahrespolice beinhaltet alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres. 

Versicherter Zeitraum

Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist der gesamte Zeitraum von der Buchung der Reise bis zum Antritt der Reise vollständig abgesichert. Hierbei entspricht der versicherte Zeitraum stets dem noch bis zur Abreise verbleibenden Zeitraum. Erfolgt der Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung 3 Wochen vor dem Reisetermin, besteht für die gesamten 3 Wochen vor Reisebeginn der umfassende Schutz vor Stornierungs- und Umbuchungskosten bei einem Reiserücktritt oder einer verspäteten Anreise. Mit der Beendigung der versicherten Reise erlischt die Versicherungspolice, wenn es sich um eine Einzelpolice handelt. Versicherungsnehmer sollten bei der Urlaubsplanung und Urlaubsbuchung die Aufstellung der Stornierungskosten von ihrem Reiseveranstalter beachten. Bei einer sehr frühzeitigen Stornierung fallen geringe Kosten an. Viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften fordern aber bereits ab 30 Tage vor Antritt der Reise eine Beteiligung des Reisenden von bis zu 50 %, wenn der Reiserücktritt erfolgt und die Reise storniert wird. Unabhängig von den einzelnen Reiseveranstaltern ist es daher ratsam, bereits 30 Tage vor Reisebeginn einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich