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Reiserücktritt wegen einem Todesfall

Viele Gründe können dazu führen, dass eine bereits gebuchte Reise storniert und doch nicht angetreten werden kann. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten, die durch einen Reiserücktritt entstehen. Unter anderem ersetzt sie auch die anfallenden Stornokosten bei Todesfall.

Reiserücktrittsversicherung Leistungsumfang allgemein

  • schwere und unerwartete Erkrankungen
  • schwere Verletzungen
  • Todesfall
  • Kündigung durch Arbeitgeber (unerwartet)
  • Aufnahme einer Arbeit nach Arbeitslosigkeit
  • Schaden am Eigentum

je nach Tarif enthalten

  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, bei Unzumutbarkeit der Reise

Reiserücktrittsversicherung tritt ein bei Todesfall

  • in der Familie
  • von Angehörigen
  • eines Mitreisenden

Kostenübernahme von

  • Stornogebühren
  • Umbuchungskosten

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Reiserücktrittsversicherung können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen enthalten. Ein Versicherungsvergleich ist daher empfehlenswert. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Dieser ermittelt die besten und günstigsten Reiserücktrittsversicherungen für Sie. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung online abzuschließen.

 

 


 

Da eine Vielzahl von Urlaubsreisen lange im Voraus gebucht wird, ist die Zeitspanne zwischen Reisebuchung und Reisebeginn entsprechend groß. Während dieses Zeitraums bis zu Beginn der Reihe kann eine Vielzahl von Gründen den Antritt der Reise verhindern. Ein sehr häufiger Grund ist hier der Reiserücktritt wegen einem Todesfall. Der Tod eines Elternteils oder ein Todesfall in der Familie verhindert die Abreise in den Urlaub. Oder aber die angesetzte Beerdigung fällt auf den Tag der Abreise und die Hinreise muss verspätet erfolgen. Sowohl der Reiserücktritt als auch der verspätete Reiseantritt zieht hohe Kosten mit sich. Die anfallenden Stornierungskosten und anfallende Mehrkosten für die verspätete Anreise sind nicht zu unterschätzen. Wenn der Reiserücktritt wegen einem Todesfall erfolgen muss, schützt eine frühzeitig abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung vor den anfallenden Kosten. 

Reiserücktritt mit Reiserücktrittsversicherung

Wenn hier eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, erfolgt die Versicherungsleistung im Todesfall. Ob die Versicherungsleistung nur bei Tod eines nahen Verwandten oder auch bei Tod im erweiterten Verwandtenkreis erfolgt, hängt von der Versicherungsgesellschaft und deren Versicherungsbedingungen ab. Betrifft der an die Versicherung gemeldete Tod einen Elternteil des Versicherungsnehmers, wird der Reiserücktritt wegen Todesfall von den Reiserücktrittsversicherungen anstandslos akzeptiert. Ebenso verhält es sich bei einem Todesfall in der Familie. Generell erfolgt die Versicherungsleistung in Form der Kostenübernahme im Todesfall, wenn eine der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Risikopersonen betroffen ist. Die Reise kann aufgrund eines Todesfalls storniert werden, wenn der versicherte Reiseteilnehmer oder dessen Angehörigen betroffen sind. Einige Versicherer zählen auch Onkel, Tante, Neffen und Nichten zu den versicherten Risikopersonen, wenn der Reiserücktritt wegen eines Todesfalls erfolgt. Adoptiveltern und Pflegeeltern werden von den Versicherungsgesellschaften als nahe Angehörige eingestuft. Bei einem notwendigen Reiserücktritt wird dies als Todesfall in der Familie anerkannt. Die Meldung an die Versicherungsgesellschaft muss umgehend bei Bekanntwerden des notwendigen Reiserücktritts erfolgen. Die Versicherungsgesellschaften fordern die schnellstmögliche Meldung, um anfallende Stornierungskosten so gering wie möglich zu halten. Um bei Tod die Leistung der Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Nachweis erfolgen. Hierfür fordern die Versicherer eine Kopie des Totenscheins oder ein vergleichbares Dokument. 

Reiserücktritt ohne Reiserücktrittsversicherung

Der Reiserücktritt ohne Reiserücktrittsversicherung bei Todesfall ist bis zum letztendlichen Abreisetag jederzeit möglich. Erfolgt ein Reiserücktritt aufgrund eines Todesfalls, muss hier die umgehende Meldung an den Reiseveranstalter oder den Vermieter des Ferienobjektes erfolgen. Erfolgt der Reiserücktritt ohne Reiserücktrittsversicherung bei einem Todesfall, muss der Reisende alle anfallenden Stornierungskosten selbst übernehmen. Je näher der Zeitpunkt des Reiserücktritts am Zeitpunkt des Reisebeginns liegt, desto höher sind die vom Veranstalter geforderten Kosten für die Flug- und Reisestornierung. Die Reiseveranstalter machen hier keine Ausnahmen, so dass bei einem Reiserücktritt ohne Reiserücktrittsversicherung bei Todesfall immer die vertraglich vereinbarten Stornierungskosten anfallen. Die einzige Möglichkeit, die hohen Stornokosten zu umgehen ist hier die Benennung eines Ersatzreisenden. Die Mehrzahl der Reiseveranstalter akzeptiert diese Vorgehensweise. Dann muss der zurückgetretene Teilnehmer eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle die bereits gebuchte und bezahlte Reise antritt. Wenn hierfür Gebühren für eine Umbuchung oder Ticketumschreibung entstehen, sind diese wiederum von dem zurück getretenen Reisenden zu übernehmen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich