Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in der Regel für alle Stornogebühren auf, wenn eine gebuchte Reise wegen Krankheit, eines Todesfalles im Familienumfeld, plötzlicher Arbeitslosigkeit oder aus anderen vertraglich festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann. Besonders bei teuren Reisen ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen solchen Versicherungsschutz zu erwerben. Ist der Schadensfall schließlich eingetreten, so dass der Reiseantritt tatsächlich nicht erfolgen kann, ist die unverzügliche Stornierung beim Reiseveranstalter unerlässlich. Denn je später die Stornierung erfolgt, desto höher fallen die Gebühren am Ende aus. Sofern eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, muss der Betroffene den Schaden zeitnah bei seiner Versicherungsagentur melden, damit die Schadensregulierung zügig bearbeitet werden kann. Für eine zügige und unkomplizierte Schadensmeldung bieten die Versicherer in der Regel entsprechende online Formulare an.
Notwendige Angaben im Formular Reiserücktrittsversicherung
Für die ordnungsgemäße Schadensmeldung benötigt der Versicherer nicht nur die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wie beispielsweise Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum oder Angaben zum Beruf, sondern auch sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit der geplatzten Reise stehen. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss gegebenenfalls weitere Mitreisende im Formular auflisten, den Reiseveranstalter benennen und Auskunft über die Art der Reise, das Reiseziel sowie den geplanten Zeitraum der Reise geben. Natürlich möchte der Versicherer vorrangig wissen, warum die Reise storniert wurde und ob der Schadensfall durch Dritte verursacht wurde. Die Gründe für den Reiserücktritt und ein mögliches Mitverschulden Dritter gelten als besonders wichtige Einträge im Formular Reiserücktrittsversicherung. Denn anhand dieser Angaben überprüft der Versicherer, ob auch wirklich vertraglich festgelegte Gründe für den Nichtantritt der Reise vorliegen oder ob eventuell sogar die Versicherung eines Dritten für die Schadensregulierung ganz oder teilweise aufkommen muss. (Beispiel Schadensformular Reiserücktritt: http://www.reiseversicherung.de/de/schaden-service/schadensformulare/weitere-schadensformulare.html)
Wo gibt es die Vorlage Reiserücktrittsversicherung?
Die Vorlage Reiserücktrittsversicherung für die Schadensmeldung steht als online Formular im Internet zur Verfügung und kann entweder gleich online ausgefüllt oder zum Ausdruck herunter geladen werden. Das Reiserücktrittsversicherung Schadensformular R+V beispielsweise kann man sofort online ausfüllen und absenden oder den Schaden telefonisch melden. Einfacher ist es sicher, das Reiserücktrittsversicherung Schadensformular R+V online auszufüllen, da dort alle wesentlichen Angaben, die gemacht werden müssen, vorgegeben sind. Denn bei der telefonischen Meldung neigt man schneller dazu, wichtige Details zu vergessen. Allerdings reicht es nicht, nur das Formular bei der Versicherung einzureichen, sondern es sind der Schadensmeldung auch verschiedene weitere Nachweis-Dokumente beizufügen. Meldet man den Schaden mit einem Reiserücktrittsversicherung Schreiben, ist darauf zu achten, dass dieses alle für die Schadensmeldung relevanten Angaben enthält. Dazu kann man Reiserücktrittsversicherung Musterschreiben zu Hilfe nehmen, die über alle notwendigen Angaben, die im Anschreiben enthalten sein müssen, informieren und im Internet zur Verfügung gestellt werden (Beispiel Reiserücktrittsversicherung Musterschreiben: http://www.euroconsumatori.org/16842v24454d36449.html).
Welche Dokumente fügt man der Schadensmeldung bei?
Der Schadensmeldung mittels Formular Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittsversicherung Schreiben müssen verschiedene Belege beigefügt werden. Welche Belege dies im Einzelnen sind, hängt von der Art des Schadens ab und von der jeweiligen Versicherung. In der Regel müssen der Versicherung sämtliche Reisebuchungs- und Stornierungsunterlagen, Zahlungsbelege, Buchungsbestätigung des Veranstalters sowie der Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Weitere Formulare, die in Abhängigkeit von der Art des Schadens eingereicht werden müssen, können beispielsweise ärztliche Bescheinigungen bei Krankheit oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei plötzlichem Arbeitsstellenverlust sein. Nur eine vollständige Schadensmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen kann vom Versicherer zügig und korrekt bearbeitet werden.