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Kostenerstattung beim Reiserücktritt

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in vielen Fällen Storno- oder Umbuchungsgebühren, wenn eine fest gebuchte Reise nicht so, wie geplant angetreten werden kann. Sie sollte daher für jede Reise abgeschlossen werden. Muss die Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen werden, sollten einige Punkte beachtet werden, damit die Kostenerstattung auch reibungslos vonstattengeht.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten

  • bei einem Rücktritt aufgrund aller versicherten Risiken
  • bei einem Rücktritt aus anderen Gründen keine Kostenerstattung

Versicherte Risiken

  • unerwartete, schwere Erkrankung
  • Unfallverletzungen
  • Todesfall in der Familie, Tod von Angehörigen oder Mitreisenden
  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit
  • existenzbedrohende Beschädigungen am Eigentum
  • je nach Tarif: Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft

Nicht versichert

  • höhere Gewalt, Naturkatastrophen
  • Streik

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Reiserücktrittsversicherung bieten unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Prämien an. Deshalb ist ein Versicherungsvergleich vor dem Versicherungsabschluss ratsam. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf unseren seiteninternen Vergleichsrechner. Er ermittelt schnell und unkompliziert die preiswertesten Reiserücktrittsversicherungen mit dem besten Leistungsangebot für Sie. Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, die Reiserücktrittsversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.

 

 


 

In der Regel müssen Reisen nicht nur eine längere Zeit vor dem eigentlichen Abreisedatum gebucht, sondern auch schon im Vorfeld teilweise oder sogar komplett bezahlt werden. Doch ganz unverhofft können Situationen entstehen, die den Antritt der Reise verhindern, so dass der Betroffene im schlimmsten Fall auf seinen Reisekosten sitzen bleibt. Daher empfiehlt sich rechtzeitig vor Beginn der Reise der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, denn es gibt zahlreiche Gruende, die den ersehnten Urlaub kurzfristig platzen lassen können. Ohne einen geeigneten Versicherungsschutz, der im Schadensfall die Voraus- oder Anzahlungen sowie die entstandenen Stornogebühren für die nicht angetretene Reise übernimmt, können dem Betroffenen hohe Kosten entstehen. Dies gilt besonders dann, wenn es sich bei dem gebuchten Urlaub um eine besonders teure Reise handelt. Die meisten Urlauber buchen ihren Urlaub schon Monate im Voraus, da viele Reiseveranstalter attraktive Frühbucherrabatte anbieten. Doch je mehr Zeit zwischen Buchung und Antritt der Reise liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass noch irgendetwas geschehen kann, das den Antritt der Reise möglicherweise noch verhindert. Zu beachten ist allerdings, dass nicht jeder Versicherer Reiserücktrittsversicherungen für außergewöhnliche und damit meist auch teurere Reisen wie etwa Schiffskreuzfahrten oder Touren mit einer Yacht anbietet. Hat ein Anbieter spezielle Versicherungen für solche Reisen in seinem Angebotsspektrum, sind die Beiträge in der Regel auch etwas höher. Generell lohnt sich ein Tarif- und Leistungsvergleich der verschiedenen Versicherungsangebote, um so den günstigsten Anbieter zu finden. Dabei kann ein online Versicherungsvergleich sehr hilfreich sein, den man auf unkomplizierte Weise mit dem Tarifrechner, den die Betreiber der Internetseite anbieten, durchführen kann. Der Tarifrechner wird stets mit aktuellen Daten aus einer speziellen Datenbank gespeist und enthält so die neuesten Informationen. Wenn Sie einen Versicherungsvergleich durchführen möchten, klicken Sie hier.

Welche Reiserücktrittsgründe erkennt die Versicherung an?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift wann immer vom Versicherer anerkannte Gruende für den Nichtantritt einer gebuchten Reise vorliegen. Doch viele Versicherungsnehmer wissen gar nicht genau, welche Gründe außer Erkrankungen noch dazu führen, dass die Versicherung zahlt wann auch immer der Schadensfall vor der Reise eintritt. Welche Gründe nun tatsächlich vom Versicherer als Rechtfertigung für den Reiserücktritt akzeptiert werden, variiert von Anbieter zu Anbieter und sollte unbedingt vor dem endgültigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung geklärt werden. In der Regel gelten schwere Erkrankungen der Versicherungsnehmer oder ihrer Familienangehörigen sowie Todesfälle im Familienumfeld als Rechtfertigung für einen Reiserücktritt. Schwangerschaften oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit nach längerer Arbeitslosigkeit gelten im Normalfall ebenfalls als plausible Begründungen für den Nichtantritt der Reise. Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Versicherungsnehmer sein Flugzeug verpasst hat oder er aus Angst vor möglichen Terroranschlägen nicht mehr in das ausgewählte Urlaubsland reisen möchte. Nur wer aus Gründen, die vorher im Vertrag des Anbieters festgelegt wurden, seine Reise nicht antritt, kann im Schadensfall seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. 

Wann zahlt die Versicherung noch?

Versicherungsnehmer fragen sich imer wieder zu Recht, wann greift die Reiserücktrittsversicherung, das heißt, wann zahlt sie noch außer bei den herkömmlichen Rücktrittsgründen wie etwa Krankheiten. Je nach Versicherer werden neben den üblichen Rücktrittsgründen auch besondere Situationen wie etwa defekte Prothesen, Brandschäden an Haus oder Wohnung anerkannt. Selbst wer als Zeuge vor Gericht Aussagen muss oder selbst Opfer einer Straftat geworden ist, kann ohne finanziellen Schaden von seiner Reise zurücktreten, sofern dies mit dem Anbieter vertraglich vereinbart wurde. Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung ist also eine Frage, die sich klar beantworten lässt, wenn der Versicherungsnehmer sich bei seinem Anbieter vor Versicherungsabschluss klar über die bestehenden Regelungen informiert.

Was ist versichert?

Welche Kostenerstattung die Versicherung im Schadensfall leistet, hängt ebenfalls vom Versicherer und seinen vertraglichen Regelungen ab. Üblicherweise übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Kosten für Vorauszahlungen, die für die Reise getätigt wurden. Dabei kann es sich um Teilzahlungen oder auch um den kompletten Reisepreis handeln. Ebenso werden die anfallenden Stornogebühren, die in Verbindung mit dem Nichtantritt der Reise stehen, übernommen. Hat man darüber hinaus im Vorfeld auch schon Bahntickets oder Tickets für andere Verkehrsmittel, die für die Reise notwendig gewesen wären, bezahlt, werden auch diese in der Regel erstattet. 

Was hinsichtlich der Kostenerstattung zu beachten ist

Wer eine gebuchte Reise nicht antreten kann, muss auf Grund der Reisebedingungen grundsätzlich Stornogebühren bezahlen, die schon bis zu 20 Prozent des Reisepreises ausmachen können. Generell richtet sich die Höhe der Stornogebühren nach dem Zeitraum, der zwischen Stornierung und Abreisetag liegt. Das heißt, je knapper der Rücktritt vor dem Antrittsdatum der Reise erfolgt, desto höher werden die Kosten, die dem Geschädigten entstehen. Dies ist Grund genug, grundsätzlich für jede gebuchte Reise eine Rücktrittsversicherung abzuschließen, denn wie kurzfristig vor dem geplanten Abreisetag der Schadensfall eintritt, lässt sich nicht im Vorfeld absehen. Besonders Last-Minute-Reisende sollten daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung als obligatorisch betrachten. Die Versicherung tritt wann in Kraft, das heißt wann wann greift Reiserücktritts – Versicherung, ist eine Frage, die vorab vom Reisenden mit seinem Versicherer geklärt werden sollte. Oftmals werden bei Buchungen von Pauschalreisen nämlich nur Basisversicherungen angeboten, die lediglich die herkömmlichen Reiserücktrittsgründe wie Krankheit, Unfall oder Tod berücksichtigen. Da es aber zahlreiche andere Situationen wie beispielsweise unverschuldete Arbeitslosigkeit, Elementarschäden oder auch psychische Erkrankungen gibt, die den Antritt der geplanten Reise verhindern, sollte der Reisende ein Versicherungspaket wählen, das individuell an seine Verhältnisse angepasst ist. Besonders Familien mit Kindern, die recht schnell einmal erkranken können oder Urlauber, die teure Reisen gebucht haben, sollten grundsätzlich einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen einen möglichen Reiserücktritt aufweisen können. Selbst wenn man die mit der gebuchten Reise zusammen angebotene Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen möchte, lohnt es sich, vor der endgültigen Entscheidung erst einmal verschiedene Anbieter zu vergleichen. Denn oftmals findet man bei einem Vergleich Versicherungspakete, die umfangreichere Leistungen zu wesentlich günstigeren Tarifen gewährleisten als die im Zusammenhang mit Pauschalreisen angebotenen Basispakete mancher Reiseveranstalter.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich