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Umweltkatastrophe, Krankheit oder Todesfall in der Familie – Ihre Rechte für den Reiserücktritt

Wer eine gebuchte Reise nicht antreten kann, steht oft vor der Frage, ob die Zahlung des gesamten Reisepreises bzw. von Stornierungskosten geleistet werden muss. Denn die Reiseveranstalter beziehungsweise Fluggesellschaften und Hotelbetreiber verlangen häufig zumindest eine Stornogebühr als Entschädigung dafür, dass sie den vorgesehenen Platz für den Reisenden freigehalten haben. Deshalb steigen die Gebühren auch, je näher der Rücktritt von der Reise am geplanten Abreisetermin liegt. Die Fälligkeit einer Zahlung hängt jedoch ganz von den Gründen des Reiserücktritts ab. So ist es in einigen Fällen nämlich möglich, auch kostenfrei zu stornieren.

Anlässe für kostenfreie Reise-Stornierungen

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch den Reiseveranstalter eine sogenannte wesentliche Veränderung des Leistungsumfanges oder des Preises vorgenommen wird. Als Orientierung gilt dabei eine Grenze von 5 Prozent: Steigt der Preis also um mehr als 5 Prozent oder werden Leistungen in einem Rahmen, der über 5 Prozent des Reisepreises umfasst, gestrichen, so kann dies als Grund für eine kostenfreie Stornierung genommen werden.

Auch eklatante Reisemängel, die vor der Abreise bekannt werden und vom Reiseveranstalter nicht geändert werden können, sind Anlass für eine solche Absage der Buchung ohne Stornierungskosten.

Ebenso können Fälle von sogenannter höherer Gewalt zu einer kostenfreien Stornierung führen. Dafür müssen allerdings Ereignisse vorliegen, die nicht vorhersehbar waren und nicht beeinflussbar sind. Darunter fallen beispielsweise Unwetterphänomene wie Tornados oder gesellschaftliche Ereignisse wie Kriege oder Terroranschläge in der Urlaubsregion. Vor allem, wenn durch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben wird, ist das gebührenfreie Stornieren meist kein Problem.

Ein Todesfall in der Familie, eine Schwangerschaft oder der eigene Krankheitsfall sind die häufigsten Gründe eines Reiserücktritts. Sie berechtigen allerdings leider nicht zu einer kostenfreien Stornierung.

Umbuchen auf Ersatzperson als Alternative

Wer eine Reise aus persönlichen Gründen selbst nicht antreten kann, hat auch die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen, die für ihn die Reisen antritt. Allerdings ist auch dies oftmals mit weiteren Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Vor allem das Umbuchen von Flugtickets ist in vielen Fällen nur mit Zahlung einer hohen Gebühr möglich. Viele Reiseveranstalter haben zudem für die Möglichkeit des Umbuchens auf eine andere Person zeitliche Fristen gesetzt, so dass die Ersatzperson oft spätestens einen Monat vor Reiseantritt bekanntgegeben werden muss. Relativ unkompliziert ist das Umbuchen hingegen in der Regel bei Hotels und Pensionen. Es sind in einem solchen Moment also all diejenigen im Vorteil, die Transport und Unterkunft einzeln gebucht haben. Genaue Informationen über das Vorgehen in einem solchen Fall liefern übrigens die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters, auch der Kundenservice großer Anbieter kann meist schnell weiterhelfen.

Absicherung durch Reiserücktrittsversicherung

Eine Absicherung für alle Eventualitäten beim Reiserücktritt lässt sich nur mit einer Reiserücktrittsversicherung schaffen. Denn diese zahlt bei typischen Rücktrittsgründen wie schwerer Krankheit oder dem Tod von nahen Angehörigen die Entschädigung an den Reiseveranstalter. Allerdings ist es wichtig, den Rücktritt nicht zu verschleppen. So gilt beispielsweise bei schwerer Krankheit, die eine ganze Weile vor dem Reisetermin auftritt: Sofort nach Krankheitsbeginn den Rücktritt von der Reise bekannt geben, statt abzuwarten, ob es nicht doch noch zu einer rechtzeitigen Genesung reicht. Nur so kann eine vollständige Erstattung des Reisepreises gewährleistet werden.

Die Gründe für den Rücktritt von einer geplanten Reise sind vielfältig. Basieren sie auf Ursachen wie Unwetter oder instabilen politischen Situationen im Reiseland, ist oftmals die kostenfreie Stornierung möglich. Selbst abgesichert werden müssen hingegen Risiken wie eigene Erkrankungen, Unfälle oder auch Todesfälle in der Familie, die dazu führen können, dass man eine Reise absagen muss.

 

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich