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Reiserücktrittsversicherung ADAC

Die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC, die als Einzel- oder Familienvertrag abgeschlossen werden kann, schützt vor den finanziellen Folgen eines Reiserücktritts.

ADAC Reiserücktrittsversicherungen greifen bei

• Arbeitsplatzwechsel
• schulischer oder universitärer Nachprüfung
• aufgrund betriebsbedingter Kündigung eintretender Arbeitslosigkeit
• Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses
• erheblichem Eigentumsschaden 
• einer unvorhergesehenen schweren Erkrankung oder Tod
• einem schweren Unfall
• Schwangerschaft
• Impfungsunverträglichkeit
• Prothesenbruch oder Lockerung implantierter Gelenke

Die Reiserücktrittversicherung beim ADAC 

• erstattet Stornokosten
• ersetzt Umbuchungskosten und zusätzlich entstehende Unterkunfts- und Fahrtkosten
• hilft bei verspätetem Reiseantritt bei der Organisation der Anreise 
• übernimmt bei mindestens zweistündiger Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich entstehende Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis zu bestimmten Obergrenzen

Der Versicherungsvertrag kann abgeschlossen werden

• ab einer Prämie von 24 € 
• mit und ohne Selbstbeteiligung 
• zusammen mit einer Reiseabbruch- und einer Gepäckversicherung

Anbieter vergleichen & Kosten sparen

Die Prämie einer Reiserücktrittsversicherung wird u. a. von den bei den einzelnen Anbietern unterschiedlichen Versicherungsleistungen, von der Versicherungslaufzeit und von eventuellen Selbstbehalten beeinflusst. Ein Überblick über die vielfältigen Angebote lässt sich nur mit einem Tarifrechner in effizienter Weise erreichen. Den auf dieser Seite integrierten Tarifrechner können Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufrufen.

 


 

Der ADAC bietet nicht nur seinen Mitgliedern einen umfangreichen Service. Die angebotenen Serviceleistungen und insbesondere die Versicherungslösungen sind auch für Personen verfügbar, die keine Mitgliedschaft beim ADAC beantragt haben. Deutliche Vorteile beim Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherungen bieten sich aber dann, wenn über den ADAC eine Goldkarte beantragt wird oder eine ADAC Plus Mitgliedschaft vorhanden ist. Inhaber einer ADAC Goldkarte sind im Rahmen der jährlichen Kreditkartengebühr bereits mit einem umfangreichen Versicherungspaket ausgestattet, welches auch eine Reiserücktrittsversicherung enthält. Bei der Beantragung einer Reiserücktrittversicherung beim ADAC unter https://www.adac.de/produkte/versicherungen/reiseruecktrittversicherung/jahresschutz/rechner_antrag_tarifauswahl.aspx bietet eine Mitgliedsnummer die Möglichkeit zur Beitragsreduzierung. Jede Reiserücktrittsversicherung beim ADAC kann für Einzelreisende oder für gemeinsam reisende Familien abgeschlossen werden. 

Versicherungsschutz durch die ADAC Kreditkarte

Die ADAC Goldkarte ist gegen einen jährlichen Beitrag von 84 Euro für eine Einzelkarte erhältlich. Werden zwei Kreditkarten beantragt, steigt die Gebühr auf 89 Euro. Für jede zusätzlich ausgegebene ADAC Partnerkreditkarte wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben. Die Kreditkartenbeantragung über den ADAC ist mit einer Reiserücktrittsversicherung für 1 Jahr ausgestattet. Der Kreditkarteninhaber selbst und bis zu 5 Mitreisende sind mit einer Jahrespolice abgesichert. Enthalten sind in der ADAC Reiserücktrittsversicherung für 1 Jahr beliebig viele einzelne Reisen bis zu einem Höchstreisepreis von 10.000 Euro. Wenn der Reisepreis diese Höchstgrenze übersteigt, können Inhaber der ADAC mobil Goldkarte einen zusätzlichen Schutzbrief beim ADAC beantragen. Dann kann auch ein höherer Reisewert mit einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden. Der Versicherungsschutz über die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC besteht nur dann, wenn die Urlaubsreise mit der ausgegebenen Kreditkarte oder der Partnerkarte bezahlt wird. Die Versicherungsleistung der Reiserücktrittsversicherung beinhaltet die Erstattung von anfallenden Stornierungskosten für den Kreditkarteninhaber und bis zu fünf Mitreisende. Für jede reisende Person wird eine Selbstbeteiligung erhoben.

Versicherungsschutz für ADAC Mitglieder

Mitglieder können beim ADAC den Reiserücktritt durch drei verschiedene Versicherungsangebote abdecken. Zur Auswahl stehen die Tarife „Basis“, „Exklusiv“ und „Premium“. Der Basistarif enthält eine reine Reiserücktrittsversicherung. Beim Exklusivtarif wird eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung in den Versicherungsumfang aufgenommen. Der angebotene Exklusivtarif entspricht der ADAC Reiserücktrittsversicherung für 1 Jahr die über die ADAC mobil Goldkarte verfügbar ist. Der Premiumtarif enthält neben der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung eine Reisegepäckversicherung. Der umfangreiche Premiumtarif des ADAC kann nur beantragt werden, wenn eine ADAC Mitgliedschaft vorhanden ist. Die ADAC Reiserücktrittsversicherungen mit Familienschutz beinhalten alle Versicherungsleistungen für Ehepartner, für in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Partner und minderjährige Kinder. Die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Wird ein Selbstbehalt vereinbart, liegt dieser bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Die Mindestsumme der Selbstbeteiligung für jede reisende Person liegt bei 25 Euro. Bei der Beantragung der ADAC Reiserücktrittsversicherung mit einjähriger Gültigkeit können ADAC Plus Mitglieder von reduzierten Beiträgen profitieren. Ist bereits eine ADAC Plus Mitgliedschaft vorhanden, wird der Beitrag zur Reiseversicherung automatisch reduziert. Eine Neubeantragung der ADAC Mitgliedschaft ist im Rahmen des Versicherungsabschlusses möglich und führt dann zur sofortigen Beitragsminderung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich